vendredi 9 juillet 2010

Succulente institution, je t'aime - moi non plus...

Pour le mémoire de fin d'études, il faut deux rapporteurs. En accord avec les étudiants, j'ai proposé pour deux mémoires un ancien Directeur adjoint d'un IUFM frontalier comme rapporteur ; il s'agit d'un personnage qui,au niveau régional, est connu et, compte tenu de ses publications scientifiques, très compétent pour le sujet en question.
En principe, la nomination d'un tel rapporteur extérieur ne devrait pas poser de problème. C'est sans compter de l'administration : comme rapporteur externe, il doit lui transmettre une copie de ses diplômes (universitaires) afin de prouver qu'il est qualifié pour cette expertise.
Et s'il participe à un jury de thèse, doit-il apporter, en plus, un extrait de son casier judiciaire ?!

Ma lettre d'excuse auprès de mon collègue français (extraits) :
Cher …,
Hiermit entschuldige ich mich offiziell im Namen meiner Hochschule für das peinliche Vorgehen.

Ich habe in meiner 30-jährigen Berufstätigkeit an vielen Prüfungskommissionen in Frankreich und Deutschland teilgenommen. Und natürlich gibt es in beiden Ländern die Regelung, dass man qualifiziert sein muss, um eine Prüfung abzunehmen. Ich musste dabei aber noch nie vorher meine Zeugnisse vorlegen. Der Vorgang ist in der Tat “ungewöhnlich”.
[…]
In einer kleinen kleinen Stadt wie …, bei ProfessorInnen, die nicht unbedingt immer sehr weltläufig sind, liegen zwischen der gefühlten und der realen Grenze manchmal viele tausende Kilometer, und europäische Hochschulkooperation ist nur ein abstrakter Begriff, den man im fernen Ausland pflegt, aber nicht im nahen Grenzland.

Ich weiß nicht, ob Dich diese Ausführungen Dich etwas gleichmütiger stimmen. […] Ich kann jetzt nur hoffen, dass unsere Hochschulleitung, mit der Du ja sehr gut und produktiv ijhrelang zusammengearbeitet hast, Dir diese Pflicht der Beibringung der Dokumente erlässt […].
Avec mes salutations cordiales.

PS:
Wenn ich Dich demnächst einmal in die Kommission zur Verteidigung einer Doktorarbeit einlade, dann bereite Dich schon einmal darauf vor, dass Du dann nicht nur nachweisen musst, dass Du auch studiert hast. Du wirst sicher noch ein polizeiliches Führungszeugnis zusätzlich beibringen müssen. :-) Nimm dieses taktlose Verhalten also nicht zu tragisch. Als einfacher Professor habe ich keinen Einfluss auf Verwaltungsvorgänge dieser Art. (Ich hatte weit im Vorfeld versucht, ihn zu verhindern; es ist mir aber nicht gelungen.) Hochschulleitung wird Dich da herausholen.

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